Piwik datenschutzkonform einsetzen

Die Entwickler von Piwik stehen in engem Kontakt mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Ziel der Zusammenarbeit ist es, datenschutzrechtliche Bestimmungen und Gesetzmäßigkeiten so zu implementieren, dass Piwik gemäß deutscher Rechtssprechung, rechtssicher und datenschutzkonform eingesetzt werden kann. Dazu hat das ULD den gesamten Quelltext der Software analysiert und konkrete Punkte zur Verbesserung genannt, die größtenteils schon in die Version 1.2 (siehe Changelog) eingeflossen sind. Darüber hinaus stellt das ULD eine Beschreibung / Anleitung vor, mit deren Hilfe man Piwik für einen datenschutzrechtlich einwandfreien Betrieb konfiguriert.

Das Dokument ist hier zu finden: Anleitung zum datenschutzkonformen Einsatz von Piwik.

Unter anderem werden in dem Dokument folgende Sicherheitsfunktionen benannt:

  • das AnonymizeIP-Plugin – verhindert die Speicherung voll qualifizierter IP-Adressen
  • die Besucher OptOut-Funktion – Besucher können auf der Webseite des Betreibers das Tracking für ihren Besuch deaktivieren
  • die Möglichkeit, alle Arten von Daten vom eigenen Server zu entfernen.

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